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Fahrzeugüberprüfung §57a (Pickerl)

DEKRA Fahrzeugüberprüfungen - damit nichts auf der Strecke bleibt

Je nach Fahrzeugtyp ist eine wiederkehrende Überprüfung nach §57a (das Pickerl) fällig. Unsere Experten prüfen objektiv und neutral, ob sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme den Vorschriften entsprechen.

Die Prüfung für Kraftomnibusse, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie für schwere Anhänger beinhaltet umfangreiche Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfungen und konzentriert sich auf besonders verschleiß- oder reparaturanfällige Teile und Baugruppen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer unserer Prüfstellen
oder direkt online über das
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Unsere Prüfungen bei der §57a-Begutachtung (Pickerl)
Fristen für die Überprüfung