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Umweltzonen und Feinstaubplaketten in Deutschland

Die "Feinstaubplakette" ist da!

Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen. Eine Übersicht über Umweltzonen findet sich auf der Seite des Deutschen Umweltbundesamtes.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.


Ausweisung der Umweltzonen durch neue Verkehrszeichen

Beginn - Umweltzone

Beginn - Umweltzone
 

Ende - Umweltzone

Ende - Umweltzone
 

Signalisierung eines Fahrverbots

Signalisierung eines Fahrverbots
für Fahrzeuge ohne die angezeigte Plakette(n)

 
Selbstverständlich können Autofahrer und Fuhrparks die "Feinstaubplaketten" für deutsche Umweltzonen auch von DEKRA Austria Automotive GmbH erhalten.

Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen.

Schadstoffguppe 2

Schadstoffguppe 2
Rote Plakette

Schadstoffguppe 3

Schadstoffguppe 3
Gelbe Plakette

Schadstoffguppe 4

Schadstoffguppe 4
Grüne Plakette

 

Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden. Das sind die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1.

Grundlage dieser Einstufung ist die in den Fahrzeugpapieren angegebene Schadstoffklasse. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen.

Als Basis für die Zuteilung dienen die Fahrzeugpapiere (Kopie des Zulassungsscheines und Kopie des Typenscheines bzw. Datenblattes, aus dem das Abgasmessverfahren hervor geht), das Fahrzeug selbst wird nicht benötigt.

KONTAKT
Die Fahrzeugpapiere übermitteln
Sie bitte an:

DEKRA Austria Automotive
harald.hammer@dekra-austria.at
oder
Telefax +43.1.546 80 11 56

Der einfache Weg in die Umweltzone